Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Vertragsgrundlage
Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen sind ebenso Bestandteil des Mietvertrages wie die jeweils zum Ferienobjekt gehörende Hausordnung. Der Mieter erhält mit dem Mietvertrag eine Buchungsbestätigung, welche innerhalb von 7 Tagen nach Ausstellungsdatum an den Vermieter zurückgesandt werden muss. Mit der Buchungsbestätigung erkennen der Mieter und seine Mitreisenden diese Bedingungen und auch die in dem Ferienobjekt ausliegende Hausordnung verbindlich an. In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, unbedingt die ausliegende Hausordnung an Ihrem Anreisetag zu lesen und zur Kenntnis zu nehmen. Der Mietvertrag wird mit Eingang der unterschriebenen Buchungsbestätigung rechtswirksam. Eine zusätzliche Reisebestätigung erhält der Gast nicht.

2. Zahlungsbedingungen
Die Anzahlung in Höhe von 20 % des Übernachtungspreises ist innerhalb von 14 Tagen nach dem Ausstellungsdatum des Mietvertrages, der Restbetrag ist spätestens zur Anreise zu überweisen oder vor Ort am Anreisetag zu zahlen. Bei Ausstellung des Mietvertrages weniger als 10 Tage vor Mietbeginn, ist die volle Miete umgehend nach Empfang und Bestätigung des Mietvertrages zu zahlen oder am Anreisetag in bar zu entrichten. Eine Zahlungsbestätigung erhält der Gast nur auf Anfrage.

3. Anreise
Am Anreisetag kann der Mieter das Ferienquartier frühestens ab 14.00 Uhr beziehen. In wenigen Ausnahmefällen kann sich die Einzugszeit in das Ferienquartier aufgrund des hohen Arbeitsaufkommens verzögern. In diesen Fällen bitten wir freundlichst um Ihr Verständnis. Die Schlüssel werden dem Mieter erst nach erfolgter Zahlung der Restsumme des Mietpreises, sowie der Zusatzleistungen, ausgehändigt. In der Regel gehört zu jedem Ferienobjekt 1 PKW-Stellplatz.

4. Abreise / Schlüsselübergabe / Auszug aus dem Mietobjekt
Am Abreisetag ist das Ferienquartier bis spätestens 10.00 Uhr zu räumen und die ausgehändigten Schlüssel im Büro abzugeben. Das Mietobjekt ist besenrein zu übergeben. Das Geschirr ist zu reinigen und der Hausmüll und die leeren Flaschen sind in die entsprechenden Abfallcontainer zu entsorgen. Alle Fenster und Türen sind zu schließen. Bitte beachten Sie auch hier die Hinweise in der objektbezogenen Hausordnung.

5. Aufenthalt im Mietobjekt
Das Ferienquartier wird mit vollständigem Inventar gem. Inventarverzeichnis vermietet. Einrichtungsgegenstände dürfen nicht - auch nicht vorübergehend - aus dem Ferienobjekt entfernt und auch nicht umgestellt werden. Entstandene Schäden oder Fehlbestände am Inventar oder der Einrichtung während der Mietzeit sind umgehend dem Vermietungsbüro zu melden und vom Mieter zum Selbstkostenpreis sofort zu ersetzen. Für den Fall, dass der Mieter vorgenannte Kosten nicht reguliert hat, werden diese Kosten mit der separat in Rechnung gestellt. Durch höhere Gewalt entstandene Schäden sind hiervon ausgeschlossen. Die Anzahl der möglichen Übernachtungen (Personen) sowie der Mietpreis des Ferienquartiers richten sich nach dem jeweils gültigen Onlineangebot und der Vereinbarung gemäß Mietvertrag. Bei vertragswidrigem Gebrauch der Ferienunterkunft (z.B. Untervermietung, Überbelegung, Störung des Hausfriedens etc. sowie bei Nichtzahlung der Miete) kann der Vertrag seitens des Vermieters fristlos gekündigt werden. Gleiches gilt nach erfolgter Abmahnung bei schwerwiegendem Verstoß gegen die objektbezogene Hausordnung. Bitte beachten Sie daher unbedingt die jeweilige objektbezogene Hausordnung! Bei Belegung mit mehr Personen als im Vertrag angegeben behalten wir uns das Recht einer Nachberechnung des Übernachtungspreises oder einen Verweis der Ferienimmobilie vor.

6. Schlüsselnotdienst
Sollte der Feriengast sich aus dem Ferienquartier ausgeschlossen haben und es muss zum Öffnen der Eingangstür eine Fachfirma (Schlüsseldienst) beauftragt werden, so trägt der Feriengast diese Kosten. Bei Schlüsselverlust durch den Mieter trägt dieser die Kosten für die Anschaffung und den Einbau einer entsprechend neu zu installierenden Schließanlage und der Schlüssel.

7. Rücktritt durch den Mieter und Ersatzteilnehmer
Der Mieter hat jederzeit ein Rücktrittsrecht vor Reisebeginn. Der Rücktritt muss schriftlich erklärt werden und wird mit Zugang bei dem Vermieter wirksam. Für den Fall des Rücktrittes oder Nichtantrittes der Buchung aus Gründen, die der Vermieter nicht zu vertreten hat, kann der Vermieter für die betroffenen Aufwendungen angemessenen Ersatz verlangen. Dabei werden die gewöhnlich nicht angefallenen Aufwendungen (z.B. Endreinigung) sowie eine mögliche anderweitige Vermietung berücksichtigt.

Es gelten nachstehend pauschalierte Kosten als Stornopauschale zu Gunsten des Vermieters bzw. des Vermittlers, im Falle der nicht Weitervermietung zu gleichen Bedingungen:

  1. ab Vertragsabschluss bis 60 Tage vor Mietbeginn eine Aufwandspauschale in Höhe von 20% der Gesamtmietsumme
  2. ab 59 bis 30 Tage vor Mietbeginn 30% der Gesamtmietsumme
  3. ab 29 bis 14 Tage vor Mietbeginn 50 % der Gesamtmietsumme
  4. ab 13 Tage vor Mietbeginn 75 % der Gesamtmietsumme
  5. am Tage des Mietbeginns bzw. bei Nichtantritt des Mietverhältnisses 90% der Gesamtmietsumme

Bei vorzeitiger Abreise besteht kein Anspruch auf eine Mietpreiserstattung. Die vorgenannten Stornogebühren sind sofort fällig und können mit der geleisteten Anzahlung verrechnet werden. Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung. Der Mieter ist bis zum Mietbeginn berechtigt, eine dritte Person in seine Rechte und Pflichten aus dem Mietvertrag eintreten zu lassen. Dazu bedarf es der Mitteilung von Planwagencamping & Ferienbauernhof Köster. Dem Wechsel kann jedoch von Seiten des Vermieters bzw. der Vermittlung widersprochen werden, wenn in der Eigenschaft der Ersatzperson ein wichtiger Grund vorliegt. Für den Mietpreis haften der ursprüngliche Mieter und die Ersatzperson gesamtschuldnerisch.

8. Rauchverbot in Ferienobjekten
Es darf grundsätzlich nur in den ausgewiesenen Bereichen geraucht werden. In den Ferienimmobilien, die als Nichtraucherwohnung ausgewiesen sind, gilt ein absolutes Rauchverbot. Sollten der Vermieter einen Verstoß gegen das Rauchverbot bei Abreise in dem gebuchten Ferienobjekt feststellen, so erhält der Vermieter einen Anspruch auf einen Schadensersatz in Höhe von 100,00 € zum Ausgleich für gesonderte Reinigungsmaßnahmen (z.B. spezielle Textil oder Polsterreinigung) und, wenn erforderlich, für eine malermäßige Instandsetzung. Zudem wird dem Gast gegenüber ein Hausverbot ausgesprochen.

9. Internetnutzung in Ferienobjekten
In ausgewiesenen Ferienobjekten steht dem Gast ein Internetzugang zur kostenfreien Nutzung zur Verfügung. Wir weisen darauf hin, dass der Gast keinen Anspruch auf diese Leistung hat. Der Vermieter sowie der Vermittler übernehmen keine Verantwortung und Haftung für die vom Gast besuchten Internetseiten und deren Inhalte, sowie daraus resultierende Downloads, Bestellungen oder sonstige Verpflichtungen. Der Vermieter und der Vermittler lehnen jegliche Haftung für den vom Eigentümer bereitgestellten und vom Gast genutzten Internetzugang ab.

10. Kündigung durch den Vermieter / Vermittler
Der Vermieter kann nach Mietbeginn ohne Einhaltung einer Frist den Vertrag fristlos kündigen, wenn der Mieter andere Mieter in der Anlage trotz vorheriger Abmahnung weiter nachhaltig stört oder sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass dem Vermieter ein Festhalten am Vertrag nicht zuzumuten ist. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf eine Mietpreiserstattung.

11. Haftung des Vermittlers
Die Haftung der Fewo-Vermittlung von Planwagencamping & Ferienbauernhof Köster sowie der Mitarbeiter ist grundsätzlich auf Vorsatz und grober Fahrlässigkeit beschränkt und gilt im Rahmen der Sorgfaltspflicht für die ordentliche Bereitstellung des Mietgegenstandes. Der Vermittler kann nicht haftbar gemacht werden für Straßen- bzw. Bauarbeiten, die er nicht selbst zu vertreten hat. Schadensersatzansprüche gegen den Vermittler sind ausgeschlossen. Der jeweilige Eigentümer (Vermieter) des vermittelten Ferienquartiers haftet für Schäden die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen, nach den gesetzlichen Bestimmungen.

12. Gewährleistung
Bei nicht vertragsgemäßem Zustand des Mietobjektes kann der Mieter bis 24 Stunden nach seiner Anreise Abhilfe verlangen. Dabei hat der Mieter Mitwirkungspflicht und ist verpflichtet, alles infolge zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehende Schäden zu vermeiden. Er ist insbesondere verpflichtet, Beanstandungen unverzüglich anzuzeigen.

13. Postnachsendungen zu Ihrem Ferienobjekt
Bei Nachsendeanträgen (Zeitungen u.s.w.) geben Sie bitte die Anschrift des Vermietungsbüros an. Wir können nicht gewährleisten, dass jedes Objekt im Besitz eines Briefkastens ist bzw. ein entsprechender Briefkastenschlüssel vorhanden ist. Zudem ist nicht jedes Ferienquartier mit seiner Objektbezeichnung ausgewiesen, so dass die Postverteilung keine entsprechende Zuordnung vornehmen kann.

14. Zusatzleistungen
Unsere Zusatzleistungen können Sie mit Ihrer Buchungsbestätigung oder jederzeit telefonisch, per Email oder auf anderem Weg bestellen. Alle ausgewiesenen Preise sind inklusive der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer und bei Anreise fällig.

16. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, wird die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. In diesem verpflichten sich die Parteien an Stelle der unwirksamen Regelung eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die den mit den unwirksamen Regelungen verfolgten wirtschaftlichen Zweck unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorschriften am nächsten kommt. Das gleiche gilt, soweit der Vertrag eine von den Parteien nicht vorgesehene Lücke ausweist.